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GZi-kielnotiert vertraut der Bank. Deshalb: Hinter dieser Badewannenverkleidung findet garantiert niemand versteckte Wertsachen!
In München wurden gestern 100.000 Euro in einer Kulturtasche in einer Badewannenverschalung gefunden. Diesen Beitrag weiterlesen »
Sachen gibt’s, die sind so ungeheuerlich, dass es sie eigentlich gar nicht geben dürfte, denkt sich so manches Mal Frau gzi-kielnotiert, wenn sie mal über Fälle stolpert, die unfassbar sind! Wahrscheinlich gibt es aber auch den vorliegenden Fall weitaus häufiger, als sie sich vorstellen kann, weil es eben ganz woanders stattfindet. Aber diesmal passierte es quasi vor der Haustür und wurde mal wieder spektakulär von den Medien aufgezogen. Wahrscheinlich, weil die Betroffene keinen anderen Rat mehr wusste. Traurig nur, dass dadurch ein ganzer Berufsstand, zumindest eines Kieler Stadtteils, in Verruf gerät, nur weil ein schwarzes Schaf darunter ist. Denn: Es hätte genauso gut in einer anderen Branche passieren können…
Folgendes ist passiert: Eine Dame, gesetzlich krankenversichert, geht als Neubürgerin einer Gemeinde erstmals in eine moderne Zahnarztpraxis am Ort, weil ihr Implantat herausgefallen war. Es wurden verschiedene Zahntaschen ausgemessen, man riet zur Zahnfleischbehandlung. All dies, sagte die Rentnerin freundlich, möchte sie zunächst nicht machen lassen. Daraufhin setzte man ihr das Implantat ein, gab ihr korrekterweise eine Privatrechnung über 18,75 €, weil das keine Kassenleistung war, schlug noch ein paar weitere Termine vor, die sie wiederum ablehnte und das war’s. Ein paar Tage später überwies sie den Rechnungsbetrag per online banking und beging den schwerwiegenden Fehler, sich im Komma zu irren. Statt der 18,75 € überwies sie 1875,- €. Als sie es abends bemerkte, war die Wertstellung in der Bank bereits erfolgt, so rief sie in der Zahnarztpraxis an, dort versprach man ihr, die Differenz sofort zurückzuüberweisen. Machen wir es kurz: Trotz mehrmaliger Anrufe, persönlichem Vorsprechen, schriftlicher Zahlungsaufforderung, Schreiben von Rechtsanwälten, einem gerichtlichen Mahnbescheid und jetzt Einschaltung der Medien hat der Zahnarzt das zuviel gezahlte Geld bislang nicht zurücküberwiesen. Er legte nur Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, ohne eine Begründung zu nennen.
Wie kann so etwas angehen? Es ist außerhalb der gzi-kielnotierten Vorstellungskraft, wie man sich so verhalten kann! Natürlich sind auch die Kollegen des Zahnarztes empört, alles munkelt, keiner (außer den Betroffenen und der beauftragten Redakteurin) weiß wirklich, wer es wohl sein könnte, Gerüchte entstehen und verselbstständigen sich, allgemeines Kopfschütteln macht sich breit, keiner versteht, wie man sich so ungeschickt und unklug verhalten kann. Vielleicht hätte es ja noch andere Wege geben können: Selbst wenn die Wertstellung bei der eigenen Bank erfolgt, ist dies noch nicht bei der Empfängerbank geschehen, so dass man zwei Tage eine Umsatzhaben-Sperre für das Empfängerkonto erwirken kann und das Geld automatisch an den Absender zurückgeht. Man hätte sich als Betroffene an die zuständigen Zahnärztekammer wenden können. Ob all das ebenfalls gemacht wurde, weiß gzi-kielnotiert natürlich nicht, denn sie hat nur den “kleinen” – immerhin viertelseitigen (!) Bericht in der hiesigen Presse gelesen. Und heute schweigen die Medien dazu ersteinmal…
Eines ist für gzi-kielnotiert spätestens jetzt vollkommen klar: Kommasetzung ist beim online banking noch wichtiger als beim Texteschreiben!












