Kurz gesagt
- Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur unter Bedingungen nach Deutschland gebracht werden. Eine Ausnahme ist der Versand an Verbraucher durch eine Apotheke aus einem EU- oder EWR-Staat, die dort zum Versandhandel befugt ist und nach deutschen Versandregeln verschickt (§ 73 Abs. 1 Nr. 1a AMG).
- Welche Länder vergleichbare Sicherheitsstandards haben, veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium in einer Übersicht. Laut BfArM sind das neben Deutschland nur wenige Länder, teils mit Einschränkungen (BfArM).
- Drei der fünf Apotheken in unserem Vergleich sitzen im EU-Ausland: Shop Apotheke und DocMorris in den Niederlanden, Volksversand in Tschechien.
- Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR. Die Versandausnahme aus § 73 AMG gilt für Schweizer Apotheken deshalb nicht.
Was das Gesetz verlangt
Das Arzneimittelgesetz verbietet grundsätzlich, Arzneimittel nach Deutschland zu verbringen, und nennt dann Ausnahmen. Für Versandapotheken ist § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG entscheidend. Danach darf ein Arzneimittel an Endverbraucher verschickt werden, wenn
- die Apotheke in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR sitzt,
- sie dort nach nationalem Recht zum Versandhandel befugt ist – soweit dieses Recht dem deutschen Apothekenrecht beim Versand entspricht – oder nach dem deutschen Apothekengesetz befugt ist, und
- sie nach den deutschen Vorschriften zum Versandhandel oder elektronischen Handel verschickt.
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht regelmäßig eine aktualisierte Übersicht der Staaten, in denen für den Versandhandel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards gelten (§ 73 Abs. 1 AMG).
Welche Länder liefern dürfen
Das BfArM fasst die Länderliste so zusammen (BfArM):
| Land | Was nach Deutschland geliefert werden darf |
|---|---|
| Niederlande | nur wenn der Händler zugleich eine Apotheke vor Ort betreibt |
| Tschechien | nur nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel |
| Schweden | nur verschreibungspflichtige Arzneimittel |
| Island | mit Einschränkungen laut Länderliste |
Die Einschränkungen wirken sich direkt auf das Angebot aus. Volksversand mit Sitz in Tschechien verschickt selbst nur rezeptfreie Produkte und leitet eingesandte Rezepte an eine Partnerapotheke in Zittau weiter – Einzelheiten im Profil von Volksversand. Shop Apotheke und DocMorris beliefern aus den Niederlanden auch Rezepte, siehe die Profile von Shop Apotheke und DocMorris.
Welche Regeln für EU-Apotheken gelten
Wer nach Deutschland verschickt, muss die deutschen Versandregeln einhalten (§ 73 AMG). Dazu gehören laut Apothekengesetz unter anderem der Versand eines verfügbaren Arzneimittels innerhalb von zwei Arbeitstagen, eine kostenfreie zweite Zustellung, Sendungsverfolgung und eine Beratung auf Deutsch (§ 11a ApoG).
Auch bei den Kosten gelten für Kassenpatienten dieselben Regeln wie bei deutschen Apotheken: Die gesetzliche Zuzahlung fällt an (§ 61 SGB V), und Boni auf Kassenrezepte sind ausgeschlossen (§ 129 Abs. 3 SGB V). Laut Verbraucherzentrale gilt dieses Boni-Verbot auch für Versandapotheken aus dem EU-Ausland (Verbraucherzentrale). Mehr dazu im Ratgeber Versandkosten und Lieferzeit.
So prüfen Sie eine ausländische Versandapotheke
Jedes EU-Land führt ein eigenes Register seiner Versandhändler. Das EU-Sicherheitslogo einer Apotheke aus einem anderen EU-Land führt deshalb nicht zum deutschen BfArM-Register, sondern zum Register des jeweiligen Landes, etwa zum niederländischen Verzeichnis (BfArM). Prüfen Sie:
- Führt das Logo auf eine amtliche Registerseite des Sitzlandes?
- Steht das Sitzland in der Liste oben – und passt das Angebot zur Einschränkung (zum Beispiel Rezepte bei einer Apotheke aus Tschechien)?
- Nennt das Impressum Betreiber, Anschrift, verantwortliche Apothekerin oder verantwortlichen Apotheker und Aufsichtsbehörde?
Die Schritte im Detail stehen im Ratgeber So prüfen Sie eine Versandapotheke.
Schweiz, Großbritannien und andere Drittstaaten
Die Ausnahme in § 73 Abs. 1 Nr. 1a AMG nennt nur Mitgliedstaaten der EU und Vertragsstaaten des EWR (§ 73 AMG). Die Schweiz und Großbritannien gehören zu keiner der beiden Gruppen. Bietet ein Shop aus einem solchen Land deutschen Kunden den Versand von Arzneimitteln an, fehlt ihm diese Grundlage. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn ein solcher Shop verschreibungspflichtige Mittel ohne Rezept anbietet – siehe Online-Apotheke ohne Rezept.
Selbst im Ausland einkaufen
Etwas anderes ist es, wenn Sie selbst in einem EU- oder EWR-Staat Arzneimittel kaufen, etwa im Urlaub. Das Gesetz erlaubt den Bezug von Arzneimitteln, die im Herkunftsland zugelassen sind, in einer Menge, die dem üblichen persönlichen Bedarf entspricht, wenn keine gewerbliche Vermittlung dazwischen geschaltet ist (§ 73 Abs. 2 AMG). Für Betäubungsmittel und andere Sonderfälle gelten eigene Regeln; fragen Sie im Zweifel in einer Apotheke nach.
Versandkosten, E-Rezept-Wege und Sitz der fünf Apotheken stehen nebeneinander im Vergleich.
Quellen
- § 73 Arzneimittelgesetz – Verbringungsverbot – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.11.2026
- Illegaler Arzneimittelversand und Arzneimittelfälschungen – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), abgerufen am 21.10.2026
- EU-Sicherheitslogo – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), abgerufen am 21.10.2026
- § 11a Apothekengesetz – Versanderlaubnis – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
- § 129 SGB V – Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
- Medikamente aus dem Internet: Vor- und Nachteile der Onlineapotheken – Verbraucherzentrale, abgerufen am 21.10.2026
- § 61 SGB V – Zuzahlungen – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026