Kurz gesagt

  • Was es ist: Auf dem grünen Rezept empfiehlt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein Arzneimittel, das nicht verschreibungspflichtig ist. Solche Mittel bezahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Erwachsenen grundsätzlich nicht (§ 34 SGB V).
  • Wer zahlt: Sie zahlen in der Apotheke den vollen Preis. Krankenkassen dürfen die Kosten aber in ihrer Satzung als zusätzliche Leistung übernehmen (§ 11 Abs. 6 SGB V) – ob und wie viel, hängt von Ihrer Kasse ab.
  • Steuer: Eine ärztliche Verordnung gilt als Nachweis, dass Ausgaben für Arzneimittel zwangsläufig waren (§ 64 EStDV). Das kann bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung helfen.
  • Einlösen: Das grüne Rezept lösen Sie in jeder Apotheke ein, auch online – das Mittel ist ohnehin ohne Rezept erhältlich.

Was bedeutet ein grünes Rezept?

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel braucht niemand ein Rezept, um sie in der Apotheke zu kaufen. Die gesetzliche Krankenversicherung schließt sie von der Versorgung aus (§ 34 Abs. 1 SGB V). Hält die Ärztin oder der Arzt ein solches Mittel trotzdem für sinnvoll, notiert sie es auf dem grünen Formular. Es ist damit keine Verordnung zulasten der Krankenkasse, sondern eine schriftliche ärztliche Empfehlung für ein bestimmtes Präparat.

Das hat zwei Vorteile: Sie wissen in der Apotheke genau, welches Präparat gemeint ist, und Sie haben einen Beleg für die Krankenkasse und das Finanzamt.

Rezeptarten im Überblick

RezeptWofürWer zahlt
E-Rezept bzw. rosa Kassenrezeptverschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich VersicherteKrankenkasse, Sie leisten die Zuzahlung
Privatrezept (blau oder weiß)Arzneimittel für Privatversicherte oder SelbstzahlerSie zahlen, die private Versicherung erstattet nach Vertrag
Grünes RezeptEmpfehlung für rezeptfreie ArzneimittelSie zahlen, manche Kassen erstatten freiwillig
Betäubungsmittel-Rezeptstarke Schmerzmittel und andere Betäubungsmittelje nach Versicherung

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist dagegen immer eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung nötig (§ 48 AMG). Ein Betäubungsmittel-Rezept darf die Apotheke nur innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung beliefern (§ 12 BtMVV). Wie Sie ein Privatrezept einlösen, erklärt der Ratgeber Privatrezept einlösen; die Fristen aller Rezeptarten stehen unter Wie lange ist ein E-Rezept gültig?

Wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt

Freiwillig über die Satzung. Seit das Gesetz es erlaubt, können Krankenkassen die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln als Satzungsleistung anbieten (§ 11 Abs. 6 SGB V). Laut dem Apothekenportal aponet.de (Stand August 2020) nutzt ein großer Teil der Kassen diese Möglichkeit, meist begrenzt auf eine jährliche Höchstsumme und vor allem für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel (aponet.de). Die Bedingungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse und können sich ändern – fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, bevor Sie sich auf eine Erstattung verlassen.

Gesetzlich in Ausnahmefällen. Für Kinder bis 12 Jahre, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre und bestimmte Mittel bei schwerwiegenden Erkrankungen zahlt die Kasse rezeptfreie Arzneimittel regulär (§ 34 Abs. 1 SGB V, BMG). Dann gibt es aber kein grünes, sondern ein Kassenrezept.

So läuft die Erstattung über die Satzungsleistung typischerweise ab:

  1. Sie kaufen das Arzneimittel in der Apotheke oder bei einer Versandapotheke und bezahlen es.
  2. Sie lassen sich eine Quittung geben, auf der das Präparat steht; bei einer Online-Bestellung genügt meist die Rechnung.
  3. Sie reichen Quittung und grünes Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein (aponet.de); wie, regelt Ihre Kasse.

Grünes Rezept und Steuer

Wenn die Krankenkasse nicht zahlt, können Sie Krankheitskosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung angeben. Als Nachweis, dass Arzneimittelkosten zwangsläufig waren, verlangt das Steuerrecht eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Das grüne Rezept erfüllt diese Funktion; bewahren Sie es zusammen mit der Quittung auf. Ob sich die Ausgaben steuerlich auswirken, hängt von Ihrer zumutbaren Belastung ab – im Zweifel fragen Sie eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Grünes Rezept bei der Versandapotheke einlösen

Weil rezeptfreie Arzneimittel ohne Rezept erhältlich sind, brauchen Sie das grüne Rezept für die Bestellung nicht einzuschicken. Sie bestellen das Präparat wie jedes andere rezeptfreie Produkt und behalten das Rezept für die Erstattung. Für rezeptfreie Mittel, die Sie selbst bezahlen, legen Apotheken die Preise selbst fest (§ 78 AMG) – ein Preisvergleich lohnt sich, aber rechnen Sie die Versandkosten ein. Die Grenzen für kostenlosen Versand stehen im Ratgeber Versandkosten und Lieferzeit, was online ohne Rezept erlaubt ist, unter Online-Apotheke ohne Rezept.

Ist ein grünes Rezept zeitlich begrenzt?

Eine gesetzliche Einlösefrist wie beim Kassenrezept gibt es nicht, denn die Apotheke braucht für rezeptfreie Arzneimittel gar keine Verschreibung. Wenn Sie eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragen wollen, gelten deren Bedingungen; fragen Sie dort nach Fristen für das Einreichen.

Ausgaben für Mittel auf grünem Rezept sind keine gesetzlichen Zuzahlungen und zählen deshalb nicht zur Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung. Diese Seite ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung.

Versandkosten, E-Rezept-Wege und Sitz der fünf Apotheken stehen nebeneinander im Vergleich.

Quellen

  1. § 34 SGB V – Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.11.2026
  2. § 11 SGB V – Leistungsarten (Abs. 6: Satzungsleistungen) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.11.2026
  3. Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln – Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 21.10.2026
  4. § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – Nachweis von Krankheitskosten – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.11.2026
  5. § 78 Arzneimittelgesetz – Preise – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
  6. § 48 Arzneimittelgesetz – Verschreibungspflicht – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.11.2026
  7. § 12 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – Abgabe – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.11.2026
  8. Grünes Rezept: Krankenkassen erstatten rezeptfreie Arzneimittel (Stand 20.08.2020) – aponet.de – Offizielles Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker, abgerufen am 03.11.2026