Kurz gesagt
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur gegen ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung abgegeben werden (§ 48 AMG). Das gilt für die Versandapotheke genauso wie für die Apotheke vor Ort.
- Ohne Rezept bestellen Sie rezeptfreie Arzneimittel, Medizinprodukte und Drogerieartikel. Rezeptfreie Arzneimittel zahlen Erwachsene in der Regel selbst (§ 34 SGB V).
- Bei rezeptfreien Mitteln, die Sie selbst bezahlen, dürfen Apotheken die Preise frei festlegen (§ 78 AMG). Hier lohnt der Vergleich.
- Ein Shop, der verschreibungspflichtige Mittel ohne Original-Rezept verkauft, ist laut BfArM ein Warnsignal (BfArM).
Drei Gruppen von Arzneimitteln
| Gruppe | Wo erhältlich | Online ohne Rezept? |
|---|---|---|
| Verschreibungspflichtig | nur Apotheke, nur mit Verschreibung | nein (§ 48 AMG) |
| Apothekenpflichtig, rezeptfrei | nur Apotheke, auch Versandapotheke mit Erlaubnis | ja (§ 43 AMG) |
| Freiverkäuflich | auch Drogerie und Supermarkt | ja |
Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen an Verbraucher nur in Apotheken abgegeben und ohne behördliche Erlaubnis nicht verschickt werden; die Einzelheiten regelt das Apothekengesetz (§ 43 Abs. 1 AMG). Ob ein Mittel rezeptpflichtig ist, steht auf der Packung („verschreibungspflichtig“) und in der Produktbeschreibung des Shops.
Was Sie ohne Rezept online bestellen können
Das Sortiment einer Versandapotheke ohne Rezept ähnelt dem Regal hinter und vor dem Tresen: Schmerz- und Erkältungsmittel in rezeptfreien Packungsgrößen, Mittel gegen Allergien, Magen-Darm-Präparate, Vitamin- und Mineralstoffpräparate, Verbandsmaterial, Tests und Pflegeprodukte. Welche Wirkstoffe in welcher Stärke rezeptfrei sind, legt der Staat fest, nicht der Shop.
Auch rezeptfreie Arzneimittel haben Neben- und Wechselwirkungen. Versandapotheken müssen deshalb eine Beratung anbieten, auf Deutsch und ohne Zusatzkosten, und dürfen ein Mittel nicht verschicken, wenn eine Beratung nur persönlich möglich ist (§ 17 ApBetrO). Nutzen Sie diese Beratung, besonders wenn Sie weitere Medikamente einnehmen, schwanger sind oder für ein Kind bestellen.
Wer bezahlt rezeptfreie Arzneimittel?
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung durch die gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen (§ 34 Abs. 1 SGB V). Ausnahmen:
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
- Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen,
- rezeptfreie Mittel, die der Gemeinsame Bundesausschuss als Therapiestandard bei schwerwiegenden Erkrankungen anerkannt hat und die die Ärztin oder der Arzt mit Begründung verordnet.
In diesen Fällen brauchen Sie aber wieder ein Kassenrezept. Empfiehlt die Praxis ein rezeptfreies Mittel auf einem grünen Formular, zahlen Sie zunächst selbst; manche Kassen erstatten einen Teil freiwillig. Wie das abläuft, steht im Ratgeber zum grünen Rezept.
Preise und Versandkosten
Für rezeptfreie Arzneimittel, die Sie selbst bezahlen, gilt der einheitliche Apothekenabgabepreis nicht (§ 78 AMG). Versandapotheken setzen ihre Preise also selbst, Rabatte und Gutscheine sind hier erlaubt. Rechnen Sie die Versandkosten mit ein: Bei den fünf Apotheken in unserem Vergleich wird rezeptfreier Versand erst ab einem Mindestwert kostenlos, darunter kostet er einige Euro. Die genauen Grenzen stehen im Ratgeber Versandkosten und Lieferzeit.
„Rezeptpflichtig, aber ohne Rezept“ – das Warnsignal
Seiten, die verschreibungspflichtige Mittel ohne Rezept anbieten, verstoßen gegen die Verschreibungspflicht (§ 48 AMG). Das BfArM nennt als Warnsignale unter anderem den Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Original-Rezept, ein fehlendes Impressum, fehlende Beratung durch deutschsprachiges pharmazeutisches Personal und stark marktunübliche Preise (BfArM). Das BfArM behandelt den illegalen Versand ausdrücklich zusammen mit Arzneimittelfälschungen: Was dort geliefert wird, ist nicht kontrolliert.
Ob ein Shop überhaupt Arzneimittel versenden darf, sehen Sie im Versandhandels-Register des BfArM: Nur wer dort steht, darf in Deutschland Humanarzneimittel im Internet anbieten (BfArM). Wie Sie den Eintrag in wenigen Minuten prüfen, erklärt der Ratgeber So prüfen Sie eine Versandapotheke. Shops aus dem Ausland behandelt der Ratgeber EU-Versandapotheken.
Diese Seite ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Bei Beschwerden, die länger anhalten oder stark sind, wenden Sie sich an Ihre Praxis.
Versandkosten, E-Rezept-Wege und Sitz der fünf Apotheken stehen nebeneinander im Vergleich.
Quellen
- § 48 Arzneimittelgesetz – Verschreibungspflicht – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.11.2026
- § 43 Arzneimittelgesetz – Apothekenpflicht – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.11.2026
- § 78 Arzneimittelgesetz – Preise – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026
- § 34 SGB V – Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.11.2026
- Illegaler Arzneimittelversand und Arzneimittelfälschungen – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), abgerufen am 21.10.2026
- Versandhandels-Register – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), abgerufen am 21.10.2026
- § 17 Apothekenbetriebsordnung – Erwerb und Abgabe – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 21.10.2026